Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Monteurzimmer im „Marta-Viertel“, Goebenstraße 22, 32052 Herford
1.0 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2.0 Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, oder Fax erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.
2.2 Vertragspartner sind die Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“, vertreten durch Herrn Wolfgang Ueckermann, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.
2.3 Mit Vertragsabschluss wird die Hausordnung anerkannt. Anmeldeformulare sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Daten sind geschützt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
3.0 Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1 Der Rechnungsbetrag für die erste Woche ist bei Anreise in bar zu zahlen. Weiterhin wird wöchentlich im Voraus abgerechnet. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) ist der Gast dazu verpflichtet, dies mindestens 24 Std zuvor anzugeben, ansonsten bleibt der gesamte Betrag fällig. Liegt eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung seitens der Firma des Gastes vor, kann der fällige Gesamtbetrag auch per Überweisung im Voraus beglichen werden.
3.2 Rechnungen der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Preise können von der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
4.0 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ geschlossenen Vertrag bedarf der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei nicht in Anspruchnahme der Unterkunft, ohne Unterrichtung der Pension, sind 80% des vereinbarten Wochenpreises zu zahlen.
4.2 Sofern zwischen der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5.0 Rücktritt der Pension
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.0 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Check in: Die Zimmer können zwischen 17 und 20 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der Pension abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.Die Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
6.3 Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 80%.
7.0 Haftungen
7.1 Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
7.2 Die Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
7.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
7.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.
7.5 Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem jeweiligen Grundstück der Pension Monteurzimmer im „Martaviertel“ Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.
7.6 Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.0 Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension Monteurzimmer im „Marta-Viertel“, Herford
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 17.Oktober 2015
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